Hoffmann, Christian Thomas2015-11-182020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150173-363Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/212679Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 1. Juli 2015 im Rechtsstreit um die Weservertiefung entschieden, dass das Verschlechterungsverbot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) auch für konkrete Vorhaben gilt und keine bloße programmatische Zielvorgabe für die Bewirtschaftungsplanung ist. Außerdem hat der EuGH definiert, wann eine Verschlechterung des ökologischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers eintritt.Das Urteil des EuGH zum wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot.ZeitschriftenaufsatzDCF1544UmweltschutzWasserrechtEuroparechtOberflächenwasserWasserqualitätWasserbauEU-WasserrahmenrichtlinieWasserökologie