2001-07-132020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520010934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/45855Bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24 a I StVG unter Verwendung eines Atemalkoholmessgerätes, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, ist der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar, wenn das Gerät unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind. BGH, Beschluss vom 3.4.2001 - 4 StR 507/00 (OLG Hamm). difuAtemalkoholanalyse ist beweissicher.ZeitschriftenaufsatzDC1707StraßenverkehrIndividualverkehrRechtsprechungGrenzwertMessungMessgenauigkeitBeweissicherungAlkoholkonsumFahruntauglichkeit