1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/478091Eine Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses hinsichtlich der Durchführung von Baumaßnahmen in Selbsthilfe ist gegenüber dem Käufer nicht ohne weiteres gegeben. Ein allgemeiner Erfahrungssatz, wonach Selbsthilfearbeiten in der Regel von minderer Qualität sind, besteht nicht. Ob ein für Wohnzwecke erworbenes Gebäude die zur Wohnnutzung notwendige bauaufsichtliche Genehmigung besitzt oder nicht, ist dagegen für den Entschluss des Käufers, das bebaute Grundstück zu erwerben, von wesentlicher Bedeutung. Hierfür besteht eine Aufklärungspflicht des Verkäufers. hbRechtWohnungKaufvertragAufklärungspflichtSelbsthilfeGenehmigungWohnnutzungRechtsprechungGrundstückskauf und Bürgerliches Recht. BGH-Urt. v.2. 3.1979 - V ZR 157/77 - DB 79, 1174.Zeitschriftenaufsatz059476