Frisk, Sabine1993-10-122020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/97111Bei eingetretener Pflegebedürftigkeit bestehen zwei alternative Möglichkeiten der Betreuung: Im stationären Bereich die Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim und im ambulanten Bereich die häusliche Versorgung durch Sozialstationen. 1970 setzte eine Förderung des Aufbaus von Sozialstationen durch die Bundesländer ein. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz von 1984 wurde schließlich der Vorrang der ambulanten Hilfe im Bundessozialhilfegesetz (§3a) verankert, dies u.a. mit der Begründung, daß die Form der ambulanten Hilfe preisgünstiger sei. Die Autorin will am Beispiel Hamburgs überprüfen, ob diese Annahme stimmt. Zu diesem Zweck stellt die Studie die den öffentlichen Kostenträgern durch die Pflegebedüftigkeit entstehenden Kosten in beiden Versorgungsalternativen gegenüber. Der Kostenvergleich ergab: Die ambulante Versorgung von Schwerpflegebedürftigen verursacht höhere Aufwendungen als die stationäre Unterbringung; bei Leichtpflegebedürftigen ist es umgekehrt. sosa/difuKosten und Finanzierung in der Altenhilfe. Ein Vergleich zwischen ambulanter und stationärer Versorgung von älteren Pflegebedürftigen aus der Sicht der öffentlichen Kostenträger dargestellt am Beispiel Hamburg.Graue LiteraturS93380009KostenKostenvergleichFinanzierungAlter MenschAltenhilfeAltenpflegeheimSozialhilfePreisbildungBevölkerungsentwicklungFinanzwesenGesundheitswesenSozialwesenSozialstationPflegebedürftigkeitPflegesatz