Burger, Simon2012-04-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252012https://orlis.difu.de/handle/difu/146296Die als Reaktion auf den unübersehbaren Artenschwund weltweit erstarkte Naturschutzbewegung hat zur Entwicklung von entsprechenden Schutzkonzepten wie die Biodiversitäts-Konvention der Vereinten Nationen oder die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie der Europäischen Union (EU) geführt. Die deutsche Rechtsordnung umfasst neben der in Artikel 20a des Grundgesetztes (GG) verankerten Pflicht des Staates, in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, das Bundesnaturschutzgesetzes (BNatG) als wichtigste fachgesetzliche Norm. Darüber hinaus sind die abweichenden und ergänzenden Vorgaben der entsprechenden Gesetze der Bundesländer zu beachten. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag auf die Rolle der Städte und Gemeinden eingegangen, die zum einen in ihrer Funktion als untere Naturschutzbehörden durch den Vollzug der Naturschutzgesetze zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen und zum anderen im Rahmen ihrer Satzungshoheit oder bei der Beteiligung am Erlass von Schutzgebietsverordnungen eigene naturschutzrelevante Normen setzen. Vor allem aber sind es die vielen Möglichkeiten zu freiwilligen und eigenverantwortlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsautonomie, die den Kommunen ihre Schlüsselfunktion verleihen. Eine viel genutzte Möglichkeit besteht darin, eigene Flächen wie Wälder, Parkanlagen, Friedhöfe, Straßenränder oder Brachflächen naturnah zu gestalten. Auch als Träger der Bauleitplanung können Städte und Gemeinden die lokale Artenvielfalt schützen, indem sie die Zerschneidung und Verkleinerung des Außenbereichs vermeiden. Für die vorbildliche Nutzung eines breiten Spektrums kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten wurde im Jahr 2011 die Stadt Hannover zur Bundeshauptstadt der Biodiversität ernannt. Hannover hat die Artenvielfalt zu einem grundlegenden Ziel im derzeitigen Stadtentwicklungsprozess erklärt, was sich in einer Reihe von Aktionsprogrammen bemerkbar macht. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Umweltbildung der Bevölkerung als Grundvoraussetzung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Umweltschutzmaßnahmen.In der Artenvielfalt liegt die Kraft - Zum Schutz der Biodiversität in Kommunen.ZeitschriftenaufsatzDH18842NaturLandschaftÖkosystemStadtlandschaftLebensraumLebensqualitätNaturschutzLandschaftsschutzStadtplanungFreiraumplanungBauleitplanungStadtgestaltungÖffentlichkeitsarbeitUmweltbewusstseinArtenvielfaltBiodiversitätStadtgrünGrünflächenpflegeHandlungsspielraumRahmenbedingungAktionsprogrammUmweltbildungBürgernäheFallbeispielGrenzüberschreitende Zusammenarbeit