Näckel, Antje2003-11-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520033-7890-8350-Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/188385Der zentrale Ansatzpunkt holistischen Denkens liegt im Verständnis des Einzelnen nicht als Teil, sondern als Glied eines Ganzen. Die Umwelt als vernetztes System unterliegt eigenen Gesetzmäßigkeiten, denen auch das Umweltrecht Rechnung zu tragen hat. Effektive Umweltpolitik erfordert mithin ganzheitliches Denken und Handeln, also einen Wechsel von ex-post orientiertem, reaktivem Denken hin zu ex-ante-orientiertem präventivem Denken. Aus dem veränderten Verständnis der Umwelt ergeben sich neue Erwartungen auch an das Umweltrecht. Die Forderung, integrative Regelungsansätze im Umweltrecht zu etablieren, verschaffte sich denn auch in der jüngeren Vergangenheit in der umweltrechtlichen Diskussion in zunehmendem Maße Gehör. Sowohl die UVP-Richtlinie, die IVU-Richtlinie als auch die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme liegen mithin auf einer Entwicklungslinie des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Während inzwischen eine Untersuchung mit dem Ziel der Entwicklung eines methodischen Rahmenkonzeptes für eine Umweltprüfung in der Raumplanung vorgelegt wurde, findet sich im deutschen Bereich noch keine Studie über die Anforderungen und Möglichkeiten bei der Implementierung der Richtlinie 2001/42/EG in das deutsche Recht. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, Vorschläge für die Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu unterbreiten und damit den Einstieg in die Diskussion über die Realisierung der Maßgaben der Richtlinie zu geben. sg/difuUmweltprüfung für Pläne und Programme. Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und ihre Umsetzung in das deutsche Recht.MonographieDW12345UmweltschutzUmweltschutzrechtRichtlinieEuroparechtBewertungWirkungUmweltprüfungGemeinschaftsrecht