Horsten, Martin2006-08-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252006https://orlis.difu.de/handle/difu/138108Bei ihrer Jahrestagung vom 22. bis 25. September 2004 in Kassel diskutierte die Arbeitsgruppe Kommunale Denkmalpflege des Deutschen Städtetages das Verhältnis zwischen landesgesetzlich verankertem Denkmalschutz und den Aufgaben der allgemeinen Stadtbildpflege im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die unterschiedlichen, teils sich widersprechenden Erwartungen, die seitens der Öffentlichkeit an die Arbeit der Denkmalbehörden gestellt werden, lassen es angebracht erscheinen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Aufgaben und Zielsetzungen beider Arbeitsbereiche zu benennen und daraus Schlüsse zu ziehen. Vor diesem Hintergrund wurde die in dem Beitrag abgedruckte Arbeitshilfe entwickelt, die den Kommunen als Anregung und Hilfestellung zur Positionierung im kommunalen Aufgabengeflecht dienen soll. Zum Begriff des 'Stadtbildes' wird ausgeführt, dass das Stadtbild das Ergebnis des Städtebaus ist und den Gesamteindruck einer Stadt meint. Grundlegend zum Verständnis von Stadtbildern ist das Verhältnis von Wahrnehmung und Erinnerbarkeit prägender Strukturen und Elemente. Die Gestaltung und Pflege eines Stadtbildes ist - unabhängig von dessen kulturhistorischer, also der denkmalpflegerischen Bedeutung - ein fortwährender Prozess, der täglich neu bestimmt wird. Hier ist der Auftrag des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege von dem der Stadtbildpflege zu trennen. Stadtbildpflege und Denkmalpflege antizipierend gemeinsam zu verfolgen, bleibt eine kulturpolitische Pflichtaufgabe der Städte. difuDas Stadtbild im Spannungsfeld von Schutz, Pflege und Gestaltung. Arbeitshilfe (Stand 2005).ZeitschriftenaufsatzDH10651DenkmalschutzDenkmalpflegeStadtgestaltStadtbildpflegeStadtplanungStadterneuerungErhaltende ErneuerungStadtgestaltungStadtstrukturWahrnehmungKommunaler SpitzenverbandErinnerungIdentifikationArbeitshilfeAufgabenstruktur