1981-05-222020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/473496Zum Umfang des gemeindlichen Mitwirkungsverbots bei der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen für Rats- und Ausschussmitglieder, die im Gemeindegebiet Grundeigentum oder grundstücksgleiche Rechte besitzen. Das Mitwirkungsverbot erfordert nicht, dass Vor- oder Nachteile auch tatsächlich oder demnächst eintreten. Schon der bloße Anschein einer Befangenheit ist zu vermeiden. Eine Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen zu folgenden §§: 23 Abs. 1 u. 2, 42 Abs. 2 GO NW in der Fassung vom 19.12.1974. -y-RechtFlächennutzungsplanungBebauungsplanMitwirkungsverbotBefangenheitBefangenheitsvorschriftGemeindeordnungGemeinderatsmitgliedAusschussmitgliedRechtsprechungGerichtsentscheidungBauplanungsrecht - Befangenheit des Gemeinderats bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.2.1979 - XV A.Zeitschriftenaufsatz054672