Hönes, Rainer2015-08-212020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150342-5592https://orlis.difu.de/handle/difu/224819Aus juristischer Sicht gibt es zwar eine sehr gute Darstellung zur geschichtlichen Entwicklung des Denkmalrechts in Deutschland, doch kommen dabei naturgemäß die internationalen Chartas zum Denkmalschutz zu kurz, da sie in der Regel keine Rechtsquellen sind. Zum Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 wurden in deutscher Übersetzung auch europäische Denkmalschutzgesetze herausgegeben. Heute wird man zum Nachweis der meist nicht amtlichen Dokumente, soweit sie ins Deutsche übersetzt sind, auf die Zusammenstellung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) und die vom internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) herausgegebenen Bände MONUMENTA I und II oder auf die Nachweise im Internet zurückgreifen. Eine lückenlose chronologische Zusammenstellung aller internationalen Erklärungen zum Denkmalschutz in deutscher Übersetzung gibt es bisher - soweit feststellbar - leider noch nicht.Die internationalen Chartas zum Denkmalschutz.ZeitschriftenaufsatzDM15081419DenkmalschutzInternationales RechtCharta