Krahmer, Utz1996-09-122020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2919963-452-23443-6https://orlis.difu.de/handle/difu/268451Durch die SGB-Novelle von 1994 ist das Sozialgeheimnis umfangreicher als bisher geschützt. Selbst das bloße Nutzen sowie das Erheben, Speichern und Verändern von Daten ist grundsätzlich unbefugt und bedarf in notwendigen Ausnahmefällen der gesetzlichen Erlaubnis. Darüber hinaus bestehen jetzt Auskunfts-, Löschungs- und Berechtigungsansprüche, mit denen entsprechende Pflichten der zuständigen Stellen korrespondieren. In dem Kommentar ist eine Vielzahl von Schaubildern eingefügt, die das Verständnis und die Handhabung der komplizierten Materie erleichtern sollen. Neben der kurzen Einführung in das Datenschutzrecht des Sozialbereichs sind im Anhang die einschlägigen datenschutzrelevanten Normen der anderen Sozialleistungsgesetze sowie die kirchlichen Datenschutzvorschriften enthalten.Sozialdatenschutz nach SGB I und X. Einführung mit Schaubildern, Kommentar und Datenschutznormen.MonographieDR1463GesetzgebungSozialrechtDatenschutzSozialdatenSozialgeheimnisSozialgesetzbuch