Müller-Wrede, Malte2006-02-242020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520061439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/160170Der BGH hat im Jahr 2004 in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass Angebote, die auf einer Mischkalkulation beruhen, zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen sind. In der vergaberechtlichen Rechtsprechung und Literatur ist daraufhin eine Diskussion über die Auswirkungen dieses Beschlusses entbrannt. Insbesondere in der Frage der Beweislast für das Vorliegen einer Mischkalkulation gehen die Meinungen auseinander. Der Beitrag stellt zunächst die Grundlagen zum Ausschluss von Mischkalkulationen dar und präsentiert dann eine daran orientierte und auf allgemeinen Rechtsprinzipien beruhende Lösung des Problems. Im Einzelnen geht er der Frage nach, auf Grund welcher vergaberechtlichen Vorgaben mischkalkulierte Angebote grundsätzlich auf der ersten Wertungsstufe auszuschließen sind. Danach erörtert er die Fragen des Nachweises der Mischkalkulation und der Beweislastverteilung. Abschließend werden weitere Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Auf- oder Abpreisungen in den anderen Wertungsstufen aufgezeigt. difuDie Behandlung von Mischkalkulationen unter besonderer Berücksichtigung der Darlegungs- und Beweislast.ZeitschriftenaufsatzDM06021532VerwaltungsrechtVergabeRechtsprechungVerwaltungshandelnMischkalkulationVergaberecht