Henseler, Sven2012-03-012020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252011978-3-631-62047-2https://orlis.difu.de/handle/difu/199917Im Jahr 1998 wurde mit § 142 IV StGB eine Vorschrift über die tätige Reue beim unerlaubten (Sich-)Entfernen vom Unfallort eingeführt. Die Arbeit untersucht die einzelnen Voraussetzungen und deren Auslegung, die sie in Rechtsprechung und Literatur erfahren haben. Daneben werden die Auswirkungen auf das Strafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Strafprozessrecht und das Versicherungsrecht dargestellt. Der erste Teil wird durch die Gesamtwürdigung der Vorschrift, bezogen auf die Anforderungen an eine gelungene Regelung in Theorie und Praxis, abgeschlossen. Der zweite Teil beginnt mit einer Darstellung und Bewertung verschiedener Reformvorschläge und endet mit einem Vorschlag zur Neufassung des § 142 IV StGB und dessen Erläuterung.§ 142 IV StGB. Ist eine tätige Reue des Gesetzgebers erforderlich?MonographieDW25245VerkehrVerkehrsunfallHaftungStrafrechtVersicherungsrechtRechtsprechungSachschadenUnfallortEntfernen