Veit, Barbara2012-10-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920121861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/273808Grundsätzlich begrüßt die Kinderrechtekommission das Anliegen des RefE, die Position der leiblichen Väter zu verbessern und sich der komplizierten Familienverhältnisse anzunehmen, in denen rechtliche und leibliche bzw. soziale Elternschaft auseinander fallen. Schon mit Schaffung der §§ 1600 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 4 BGB sowie der Neufassung von § 1685 BGB hat der Gesetzgeber versucht, das Verhältnis dieser verschiedenen Formen von Elternschaft im Bereich von Abstammungs- und Umgangsrecht zu lösen, nachdem er sich letztmalig 1998 im KindRG der sorgerechtlichen Fragen der sozialen Elternschaft angenommen hat.Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJ (RefE) eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 11.05.2012.ZeitschriftenaufsatzDR19674GesetzgebungFamilieKindVerfahrensrechtReformbedarfReferentenentwurfUmgangsrechtVater