Behringer, Franz1994-07-182020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251993https://orlis.difu.de/handle/difu/98963Ausgangspunkt der Arbeit ist die Architektur als Formfindungsprozeß in einer Bauleitplanung. Ein Ziel der Studie besteht in der Ermittlung der Spielräume im Spannungsfeld zwischen Nutzung und Ästhetik. Der Autor fordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Erstellung der Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Nach der Erläuterung der baurechtlichen Basis (BauGB, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung, Bauordnungen) geht die Studie auf das Spannungsverhältnis zwischen den Festsetzungen im Bebauungsplan und den verschiedenen Grundrechten (Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3, Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 und die Sozialbindung nach Art. 14 Abs. 2 GG) ein. Weiterhin erfolgt eine Darstellung der Festsetzungen nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise. Als Fazit für die Praxis ergibt sich in Umkehrung einer These von Klaus Novy: "Städtebau statt Architektur". rebo/difuFestsetzungen in Bebauumgsplänen. Ästhetische Normung oder Städtebau?MonographieS94180003BebauungsplanFestsetzungNormungÄsthetikStädtebauArchitekturKunstBauordnungsrechtBaunutzungBauweiseGebäudeplanungKulturRechtsgeschichteBaurechtBebauungBauleitplanung