2002-06-052020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/46835Mit Art.7 des Entwurfs des Haushaltsstrukturgesetzes 2002 (Kabinettvorlage Nr.805/01) wird die Änderung des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (WGT-LVG) vorgeschlagen. Mit der beabsichtigten Änderung soll das Sondervermögen "Grundstücksfonds Brandenburg" nach dem 30.7.2002 aufgelöst werden. Gleichzeitig wird mit der beabsichtigten Vorschrift die Landesregierung ermächtigt, im Vorgriff auf die Auflösung Ablieferungen aus dem Sondervermögen an den Landeshaushalt zu bestimmen. Die Höhe dieser Ablieferungen soll 13 Mio. Euro betragen. Fragen dazu wurden von der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage beantwortet: Landtag Brandenburg, Dritte Wahlperiode, Drucksache 3/3453, ausgegeben am 1.11.2001. difuAuflösung des "Grundstücksfonds Brandenburg".ZeitschriftenaufsatzDC2687HaushaltswesenFinanzierungsplanungBundeslandLandeshaushaltGrundstücksfondsSondervermögenMilitärliegenschaft