EXTERN2014-05-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252013https://orlis.difu.de/handle/difu/221295Das Berliner Schulgesetz fordert in § 35 SchulG die Weiterentwicklung der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren zu Kompetenzzentren, also zu Einrichtungen, die ihren Bildungsauftrag im Kontext der regionalen Wirtschaft nachfrageorientiert und zielgruppengerecht weitgehend selbstständig erfüllen. Gemäß dem Prinzip "form follows function" werden Vorschläge zur strukturellen (Organisation/Rechtsform) und prozessualen (Inhalte, Steuerung) Gestaltung der Kompetenzzentren entwickelt die im Papier ausgeführt werden. Zur Umsetzung der Ziele und unter Gewährleistung des staatlichen Letztentscheidungsrechts wird das Modell eines Landesinstituts für Berufliche Schulen Berlin (LIBS-Berlin) als Organisationsform vorgeschlagen. Die Organisationsstruktur wurde in Anlehnung an das Hamburger Institut für Berufliche Bildung entwickelt und auf die spezifischen Anforderungen Berlins zugeschnitten. Das LIBS soll als ausgegliederte, eigenständige nichtrechtsfähige Einheit als Einrichtung des Landes Berlin zum Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gehören. Das Kuratorium des LIBS, in dem die Interessen der unmittelbaren Stakeholder vertreten werden, garantiert das Gelingen der Abstimmung mit den außerschulischen Partnern. Die Einrichtung einer operativen Koordinierungsebene im LIBS, in der Schulaufsicht, Schulträger und Schulleitungen der beruflichen Schulen paritätisch vertreten sind, gewährleistet die geforderte Transparenz und das Mitspracherecht der beruflichen Schulen in Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen.Berufliche Schulen zu Kompetenzzentren. Bericht der Arbeitsgruppe 22. Februar 2013.Graue Literatur61V8GO70DM14031454urn:nbn:de:kobv:109-opus-214569SchuleBerufsschuleOberstufenzentrumOrganisationsformSchulpolitikBerufsausbildungBerufsbildungKompetenzzentrumKonzeptionQualitätsentwicklungNachfrageorientierung