1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/530102Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bei einem am Rande der bisherigen Bauzone gelegenen Grundstück, dessen Bebauung zu einer organischen Erweiterung des Bauzusammenhangs führen würde. Zur Bedeutung topographischer Merkmale - hier Verlauf eines Fleets und anderer Gräben - für die Frage, ob ein Grundstück zum Bebauungszusammenhang gehört. Zur Bedeutung der Darstellungen des Flächennutzungsplans für die Bebauung im Außenbereich. (-z-)BebauungsplanungFlächennutzungsplanInnenbereichAußenbereichRechtsprechungOVG-UrteilRechtPlanungsrechtBauplanungsrecht - Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich. §§ 34 und 35 BBauG; OVG Bremen, Urteil v.12.3.1985 - Az. 1 BA 92/84.Zeitschriftenaufsatz117098