Hammer, Thomas2012-05-252020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520120012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/174766Durch die Föderalismusreform II haben Leistungsvergleiche in der öffentlichen Verwaltung den verfassungsrechtlichen Ritterschlag erhalten. Die Offenheit der Norm sorgt für Befremden in den ersten Stellungnahmen, man sucht ihren Regelungsgehalt und wirft dem Verfassungsgesetzgeber bloße Poetik vor. Der Beitrag zeigt auf, dass bereits die allgemeinen Verwaltungskompetenzen die Reichweite von intraföderalen Leistungsvergleichen bestimmen und Art. 91d GG als Mischverwaltungsrechtfertigung sowie als eine Ausnahme vom Mischfinanzierungsverbot regelnde Wirkung entfaltet.Leistungsvergleiche im Bundesstaat und föderale Kompetenzverteilung. - Zugleich eine Bestimmung von Anwendungsbereich und Regelungsgehalt des Art. 91 d GG.ZeitschriftenaufsatzDM12051607VerwaltungLeistungsvergleichLeistungsvergleichÖffentliche VerwaltungVerwaltungsleistungVerwaltungsmodernisierungBenchmarkingFöderalismusreform