Lindackers, Karl-Heinz1980-01-302020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261970https://orlis.difu.de/handle/difu/433891Der Hauptzweck atomrechtlicher Genehmigungsverfahren besteht darin sicherzustellen, daß Kernkraftwerke nur errichtet oder betrieben werden, wenn durch Prüfung festgestellt wurde, daß die erforderliche Vorsorge entsprechend dem Stand der Wissenschaft gegen Schäden durch die Anlage getroffen wurde. Die mit solchen Genehmigungsverfahren verbundenen Probleme entstehen nicht nur aus der organisatorischen Abwicklung des Verfahrens, sondern auch durch Art und Umfang der Prüfungen bezüglich der Schadensvorsorge; so der Ausgangspunkt des Verfassers. Er behandelt zunächst die Schwächen des bisher üblichen Verfahrens und dessen Auswirkungen auf die technische Auslegung und den Betrieb von Kernkraftwerken auch in bezug auf die künftige Entwicklung. Sodann legt er Vorschläge zur Verbesserung des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens vor. Sie erstrecken sich zu einem kleinen Teil auf die Organisation des Verfahrens, und vor allem auf die Grundlagen für die Beurteilung der Schadensvorsorge (zweckmäßige technische Auslegung, möglichst geringe Einschränkung im Betrieb).sw/difuAtomrechtKernkraftwerkSchadensvorsorgeEnergieversorgungUmweltschutzGesetzgebungPolitikRechtPhysikEinflüsse des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland auf die technische Auslegung und den Betrieb von Kernkraftwerken.Monographie008263