2001-08-272020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520010942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/45975Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Fälle zu entscheiden, in denen den Eigentümern kontaminierter Grundstücke behördlicherseits aufgegeben worden war, die Bodenverunreinigungen zu beseitigen, obwohl im 1. Fall das Grundstück vom gegenwärtigen Eigentümer in Unkenntnis der Kontaminierung erworben worden war bzw. im 2. Fall ein Pächter die Kontaminierung verursacht hatte. In beiden Fällen waren die Sanierungskosten höher als der Verkehrswert der Grundstücke. Die Behörden hatten die Sanierungspflicht ohne Rücksicht auf die mit der Sanierung verbundenen Kosten mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums begründet. Dies wird vom BVerfG, das den jeweiligen Rechtsstreit an die Vorgerichte zurückverwies, modifiziert. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.2.2000 - 1 BvR 242.91 und 1 BvR 315.99 - Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (VBlBW) 2000 S.430. difuGrenzen der Sanierungspflicht eines Grundstückseigentümers.ZeitschriftenaufsatzDC1827BodenverunreinigungUmweltschutzSanierungskostenSanierungsmaßnahmeGrundstückswertEigentümerGrundstückseigentümerBodenkontaminationKostentragungspflichtZumutbarkeitKostenbelastung