Friedl, Christa2007-04-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520070933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/139349Mit der umfangreichen Chemikalienverordung 'Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals (REACH)' wird seitens der EU das Ziel angestrebt, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen. Hersteller und Importeure chemischer Stoffe müssen künftig ihre Produkte untersuchen, bewerten, voranmelden und registrieren lassen und mutagene, biologisch nicht abbaubare oder Krebs auslösende Substanzen sollen durch ungefährlichere Alternativen ersetzt werden. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass diese Regelung nicht nur die Chemieindustrie und ihre Kunden in die Pflicht nimmt, sondern auch die Recyclingwirtschaft in besonderem Maße - wenn auch ungeplant - betrifft. Für reine Abfälle ist die Sachlage unumstritten. Das Sammeln, Sortieren und Aufbereiten von Altpapier, Altkunststoffen, Glas, Öl, Textilien, Altholz, Metallen, Schrotten, Bioabfällen, Ersatzbrennstoffen sowie Bauschutt fallen nicht unter die Pflichten von REACH. Das Gleiche gilt für das Sammeln, Sortieren und Aufbereiten von Verpackungen sowie von Elektro- und Elektronikschrott. Anders aber, wenn die aufbereiteten Materialien erneut als Produkte auf den Markt gelangen, denn die Herstellung marktgängiger Zwischen- oder Endprodukte, bei denen die Abfalleigenschaft beendet ist, sind REACH-relevant. Verbände der Recyclingwirtschaft befürchten daher, dass die REACH-Verpflichtungen das Kunststoffrecycling zum Erliegen bringen werden. difuParagrafen gefährden das Recycling. REACH trifft auch die Entsorgungsbranche.ZeitschriftenaufsatzDH11895EntsorgungAbfallAbfallverwertungRecyclingAbfallartChemikalieKunststoffEuroparechtRichtliniePrüfverfahrenWirkungsanalyseSekundärrohstoff