Kuck, Jochen2014-06-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520140173-363Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/221867Als Pooling wird die zeitgleiche Abrechnung mehrerer Entnahmestellen aus dem vorgelagerten Netz bezeichnet. Mit Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zum 1. Januar 2014 hat der Verordnungsgeber die Voraussetzungen des Poolings erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt. Der Aufsatz stellt die neue Vorschrift vor.Stromabrechnung: Erstmals gesetzliches Pooling-Verbot zu beachten.ZeitschriftenaufsatzDM14051615StromversorgungEnergiewirtschaftVersorgungsunternehmenEnergiewirtschaftsrechtVerordnungAbrechnungNutzerPoolingNetzbetreiberStromnetz