Köhler, ManfredHandke, KlausKundel, WolfgangSchreiber, Karl-Friedrich1993-05-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519920933-0690https://orlis.difu.de/handle/difu/82278Im Bereich der Bremer Wesermarsch werden derzeit eine Reihe von größeren Bauvorhaben realisiert. Bei dem Vollzug der Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz begleitet seit 1985 die Landschaftsökologische Forschungsstelle Bremen die Maßnahmen als Fachgutachter. Die Beurteilung von Erheblichkeit und Ausgleichsumfang einzelner Projekte erfolgt in Anlehnung an die im Landschaftsprogramm für diesen Naturraum entwickelten Leitbilder, die von einer extensiven und vielfältigen Kulturlandschaft ausgehen. Bewertungskriterien für die herzurichtenden Ausgleichsflächen sind vor allem die Lebensraumansprüche der hier vorkommenden Pflanzen- und Tierarten sowie der Erhalt der vorhandenen Naturraumfunktionen. Als erste Zwischenbilanz kann für die betroffenen Biotoptypen gesagt werden, daß die extensivierte Landwirtschaft in Verbindung mit überstauten Flächen und Störungsreduzierung sich überraschend schnell positiv auf die Avifauna auswirkt, während die Umstellungen bei der Grünland- und Grabenvegetation sowie der Wirbellosenfauna offensichtlich viel längere Zeiträume in Anspruch nimmt. (-y-)Möglichkeiten und Grenzen der Eingriffsregelung am Beispiel von Bremen-Niedervieland.ZeitschriftenaufsatzI93010333NaturschutzLandschaftsschadenBiotopErfolgskontrolleLandschaftspflegeBewertungGewerbegebietNaturraum/LandschaftEingriffsregelungAusgleichsmaßnahmeTypBegleitforschungWirksamkeitKontrolleDauerFaunaFloraGüterverkehrszentrum