Hentschel-Bednorz, Meike2012-06-122020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252010978-3-452-27761-9https://orlis.difu.de/handle/difu/200248Mit zunehmender Übertragung von Kompetenzen von der nationalen auf die europäische bzw. völkerrechtliche Ebene nimmt gleichsam auch das Schutzbedürfnis des Einzelnen zu, effektiven Rechtsschutz auch gegenüber grundrechtsverletzenden Rechtsakten dieser Hoheitsträger zu erlangen. Frage ist, welche Stellung der EuGH heute im Mehrebenensystem einnimmt, um den Grundrechtsschutz des Einzelnen zu gewährleisten und welche Rolle ihm dabei in Zukunft zukommen sollte. Insbesondere vor dem Hintergrund des Vertrages von Lissabon stellt sich die Schutzproblematik erneut, da mit dem Verbindlichwerden der Grundrechtecharta auch ein Bedürfnis für eine prozessuale Absicherung der materiell gewährleisteten Rechte besteht. Die Untersuchung diskutiert verschiedene Modelle, die dazu dienen könnten, sowohl den Rechtsschutz des Einzelnen als auch die Kooperation zwischen EuGH und EGMR zu verbessern.Derzeitige Rolle und zukünftige Perspektive des EuGH im Mehrebenensystem des Grundrechtsschutzes in Europa.MonographieDW25578GesellschaftsordnungGrundrechtRechtsschutzKompetenzZukunftMenschenrechtMehrebenensystem