Dieckmann, Martin2008-12-052020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520080943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/165771Mit der neu gefassten Abfallrahmenrichtlinie wurden die wesentlichen Grundstrukturen des europäischen Abfallrechts einer Revision unterzogen. Hierzu gehören die Prinzipien der Entsorgungsautarkie und -nähe, die nunmehr teilweise auf verwertbare Abfälle erstreckt werden. Es bedarf daher - auch im Hinblick auf die aktuelle deutsche Diskussion über die Reichweite von Überlassungspflichten - der Neubestimmung der Spielräume und Grenzen für mitgliedstaatliche Maßnahmen zum Schutz der nationalen Entsorgungsstrukturen. Im Rahmen einer Gesamtschau sind dabei neben den Vorschriften der Abfallrahmenrichtlinie die Einwandsregelungen der Abfallverbringungsverordnung von 2006 in den Blick zu nehmen.Entsorgungsautarkie der Mitgliedstaaten nach der Novelle der EG-Abfallrahmenrichtlinie. Spielräume und Grenzen für Maßnahmen zum Schutz der nationalen Entsorgungsstrukturen.ZeitschriftenaufsatzDM08112501EntsorgungUmweltschutzrechtSiedlungsabfallAbfallrahmenrichtlinieEU-RichtlinieEU-MitgliedstaatAutarkieAbfallverbringungGesetzesnovelleEnergieerzeugung