Kreuter-Kirchhof, Charlotte2021-02-272021-02-272022-11-262021-02-272022-11-2620210029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/580258Die Mietpreisbremse begrenzt die Höhe der Mieten für Neuvermietungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Diese zunächst als Interimsmaßnahme geplante Mietpreisbegrenzung verlängerte der Bundesgesetzgeber um weitere fünf Jahre. Der Berliner Senat verschärfte die bundesrechtliche Mietpreisbremse durch einen landesrechtlichen Mietendeckel. Die verlängerte Mietpreisbremse des Bundes und der Berliner Mietendeckel müssen den Anforderungen des Verfassungsrechts genügen. Die Grundrechte von Vermietern und Mietern sind zu achten und zu einem angemessenen Ausgleich auch mit den Gemeinwohlinteressen der Wohnungssuchenden zu bringen. In Frage steht die Kompetenz des Landes, die bundesrechtliche Mietpreisbremse zu verschärfen.Verfassungsmäßigkeit von Mietpreisbremse und Mietendeckel? Der Schutz von Mietern, Vermietern und Wohnungssuchenden,Zeitschriftenaufsatz202168-7MietpreisMietpreisbindungVerfassungsmäßigkeitMietrechtVerfassungsrechtMietendeckelMietpreisbremse