Wabnitz, Reinhard Joachim2013-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920131861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/260875Im Unterschied zum Bildungssystem, allen voran der Schule, ist die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland traditionell gekennzeichnet durch ein breites Spektrum von öffentlichen und nicht staatlichen Akteuren, den sogenannten "freien Trägern" oder genauer: Träger der freien Jugendhilfe. Die grundlegenden Rechtsvorschriften über das Gesamtsystem der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland (§§ 3 und 4 SGB VIII) und damit zugleich über deren wesentliche Strukturprinzipien sind bemerkenswerterweise seit Inkrafttreten des KJHG/SGB VIII 1990/1991 noch nie geändert worden. Sie entsprechen jahrzehntelangen Entwicklungen und stellen mit ihren knappen, gelungenen Formulierungen offensichtlich unverändert "klassische Grundgewissheiten" und zentrale Rechtspositionen dar.Der 14. Kinder- und Jugendbericht - Teil 5: Die Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe seit Beginn des 21. Jahrhunderts.ZeitschriftenaufsatzDMR0501566SozialarbeitSozialinfrastrukturJugendhilfeSozialwesenSozialeinrichtungBehördeTrägerschaftRechtsformÖffentliche AufgabeAufgabenwahrnehmungFreier TrägerÖffentlicher TrägerJugendhilfestatistik