2004-01-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252003https://orlis.difu.de/handle/difu/149663Laut Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2003 ist eine Verkürzung der Bekanntmachungsfrist für die Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans für seine Wirksamkeit unerheblich, wenn die (bekannt gemachte) Dauer der Auslegung so bemessen ist, dass die Mindestfristen des § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB für Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfs insgesamt eingehalten werden. difuKompensation einer verkürzten Bekanntmachungsfrist durch längere Auslegungsfrist für den Bebauungsplanentwurf.ZeitschriftenaufsatzDI0348019BaurechtBebauungsplanungAuslegungRechtsprechungBebauungsplanentwurfBekanntmachungFristsetzungVerkürzungKompensationBaugesetzbuch (BauGB)