Mitschang, Stephan1994-07-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519930170-0413https://orlis.difu.de/handle/difu/83951Durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz wurde der Paragraph 8 des Bundesnaturschutzgesetzes geändert und erweitert.Die Bewältigung der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik hat nun in der Regel in der Bauleitplanung stattzufinden.Sie ist dann nicht mehr Gegenstand der folgenden Genehmigungsverfahren.Der Beitrag beschreibt, wo und unter welchen Voraussetzungen der neugefaßte Paragraph 8a-c BNatSchG zur Anwendung kommt, welche Anforderungen an den Inhalt von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen, Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich Abrundungssatzungen sowie Satzungen von Vorhaben- und Erschließungsplänen gestellt sind und welchen Beitrag die Landschaftsplanung zur Bewältigung der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik zu leisten hat.Auf rechtliche Besonderheiten einzelner Bundesländer wird eingegangen.(wb)Planungspraktische Anforderungen an die gemeindliche Bauleitplanung zur Bewältigung der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik nach den neuen §§ 8a bis c BNatSchG.ZeitschriftenaufsatzI94020115NaturschutzNaturschutzgesetzErschließungBauleitplanungBebauungsplanFlächennutzungsplanLandschaftsplanungRechtGesetzestextPlanungsmethodeBebauungsplanungVorhaben- und ErschließungsplanEingriffsregelungBundesnaturschutzgesetzAusgleichsmaßnahmeAbrundungssatzungPlaninhalt