Bergermann, Marius2017-11-132020-01-052022-11-262020-01-052022-11-2620170939-625Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/239672Anstelle des Bauens auf der "grünen Wiese" tritt zunehmend die Nachverdichtung innerstädtischer Quartiere. Bei der Entwicklung größerer Bauvorhaben sind häufig mehrere Grundstückseigentümer betroffen. Nicht immer lassen sie sich problemlos unter einen Hut bringen. Überbaurechte können dabei eine Lösung sein. Die Rechtsfolgen einer unbeabsichtigten Überbauung von Grundstücken sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraph 12 BGB) geregelt. Sie sollen verhindern, dass ein Gebäude, das versehentlich und geringfügig auf das Nachbargrundstück ragt, abgerissen werden muss. Mittlerweile werden Überbauregeln auch proaktiv bei komplexen Baumaßnahmen oder verfahrenen Kaufvertragsverhandlungen eingesetzt. Dabei wird aus verschiedenen Gründen im Vornhinein auf Überbauungsmöglichkeiten gesetzt. Dabei ist eine klare Vereinbarung zwischen den betroffenen Grundstückeigentümern unerlässlich und eine Grundbuchabsicherung ist zu empfehlen. Das zu bebauende Grundstücksteil wechselt nicht den Eigentümer. Der erlaubt lediglich die Überbauung. Als Gegenleistung kann er eine Überbaurente oder eine Einmalzahlung erhalten. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag beschrieben, was bei Überbaurechten zu beachten ist.Notlösung - oder Möglichkeiten zur kreativen Grundstücksbebauung? Überbaurechte.ZeitschriftenaufsatzDH25298BebauungBauflächeÜberbauungGrundstückEigentümerVereinbarungNachverdichtungInnenentwicklungRahmenbedingung