Rennert, Klaus2010-08-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520100012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/170800Ob Krankenhäuser öffentlich gefördert werden, wird durch sog. Feststellungsbescheide entschieden, mit denen eine Auswahl unter konkurrierenden Krankenhäusern getroffen, zugleich aber die Vorgaben des Krankenhausplans umgesetzt werden sollen. Wie das Verhältnis beider Rechtsquellen zueinander zu denken ist, ist wenig geklärt. Die nachfolgenden Überlegungen bemühen sich - auf unvermeidlich abstrakter Ebene - um eine dogmatische Klärung, die auch die prozessualen Konsequenzen in den Blick nimmt; dabei soll das besondere Gebiet des Krankenhausrechts zugleich näher an das allgemeine Verwaltungsrecht herangeführt werden.Planung und Planvollzug im Krankenhausrecht.ZeitschriftenaufsatzDM10081612KrankenhausVerwaltungsrechtKrankenhausplanungRechtsprechungKrankenhausrechtKrankenhausplanPlankrankenhausOrganisationsrechtProzessrechtKrankenhausbedarfFeststellung