1995-12-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519950340-7489https://orlis.difu.de/handle/difu/89526Sieht die Gemeinde ungeeignete oder nur teilweise geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für einen Bebauungsplan vor, der ein Wohngebiet in einer Waldfläche festsetzt, führt das zu einem Abwägungsfehler, weil die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unzureichend berücksichtigt werden. Soweit Leitsatz. Die Antragsteller wenden sich als Eigentümer von benachbarten Wohngrundstücken im Normenkontrollverfahren erfolgreich gegen einen Bebauungsplan, der auf bewaldetem Gelände ein etwa 5 Hektar großes Wohngebiet vorsieht. Jeweils die Hälfte des Plangebiets entfällt auf öffentliche und private Grünflächen. Für eine größere Zahl von Bäumen sind Erhaltungsgebote, daneben Pflanzgebote vorgesehen. Der umgebende Waldstreifen wird als öffentliche Grünfläche in seinem Waldcharakter gesichert. Außerhalb des Plangebiets sind auf mehreren Flächen Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Aus der fehlenden Eignung eines Teils dieser Flächen für die Schaffung eines naturnahen Mischwalds ergibt sich nach der Begründung die Fehlerhaftigkeit des Bebauungsplans.Bauplanungsrecht. Abwägungsfehler in der Bauleitplanung durch ungeeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.2.1995 - 1 K 2574/94.ZeitschriftenaufsatzI95040797BebauungsplanWaldNaturschutzBundesnaturschutzgesetzAufforstungWohngebietBemessungAbwägungRechtsprechungStädtebaurechtEingriffsregelungAusgleichsmaßnahmeErsatzmaßnahmeFlächengrößeEignungAusgleich