Fricke, Hanns-Christian2015-11-262020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/225440Der VGH Mannheim hat in einem Beschluss vom 5.2.2015 richtungsweisend aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen Anwohner ein behördliches Einschreiten gegen Baulärm beanspruchen und im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig sichern lassen können. Da sich der Entscheidung allgemeingültige Aussagen zu Rechtsschutzfragen bei Baulärmkonflikten entnehmen lassen, ist zu erwarten, dass der Beschluss über den hier entschiedenen Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen wird. Im Rahmen des Beitrags wird dieser Beschluss deshalb vorgestellt und bewertet.Zum Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen Baulärm. Anmerkung zum Beschluss des VGH Mannheim vom 5. Februar 2015 -10 S 2471/14.ZeitschriftenaufsatzDM15111910BaumaßnahmeLärmbelastungNachbarrechtRechtsprechungRechtsschutzImmissionsschutzRichtwertBaulärm