1982-04-222020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251982https://orlis.difu.de/handle/difu/485447Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes schlägt folgende vorrangige Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur vor: Erhöhung der degressiven Abschreibung nach § 7 VI EStG von bisher 3,5 um weitere 5 % für die ersten drei Jahre; Erhöhung der steuerlichen Wertgrenzen bei § 7 b EStG auf 250.000 DM beim Einfamilienhaus und 330.000 DM beim Zweifamilienhaus; Einführung des Sozialpfandbriefes zur Förderung des Baues von 100.000 Wohnungen pro Jahr mit einem Gesamtvolumen von 20 Mio. DM und einer Laufzeit von 15 Jahren; Beibehaltung des Bauherrenmodells und Übernahme dieses Modells auch in den sozialen Wohnungsbau; Einführung von Mietverträgen auf Zeit sowie Einführung der Staffelmiete bei Neuabschlüssen von Mietverträgen bei Neubauten und Altbauten; Ausweitung des Baulandangebots durch die Gemeinden. rhBauwirtschaftWirtschaftMarktwirtschaftBaugewerbeBauinvestitionWohnungsbauWohnungsmarktWohnungswirtschaftBaumarktBaukonjunkturBaugewerbe schlägt Alarm. Konsequente Überführung der Wohnungswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft gefordert.Zeitschriftenaufsatz067112