1981-05-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/474282Zur Pflicht eines Eigentümers, das Anbringen von Haltevorrichtungen für Beleuchtungskörper einer Straßenbeleuchtung auf seinem Grundstück zu dulden. Die Aufstellung einer Straßenleuchte auf einem Grundstück verstößt grundsätzlich nicht gegen das Übermaßverbot. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gehört auch eine ausreichende Beleuchtung zur Nachtzeit; aus dem BImSchG lassen sich keine gegenteiligen Schlüsse ziehen. -y-RechtBundesbaugesetzImmissionsschutzVerkehrStraßenbeleuchtungStraßenlaterneHaltevorrichtungGrundstückParagraph 126SozialbindungRechtsprechungOVG-Urteil§ 126 BBauG, §§ 2, 3, 22 BImSchG. OVG Münster, Urteil vom 28.1.80 - 1 A 1813/77.Zeitschriftenaufsatz055459