2006-05-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520053-928615-16-5https://orlis.difu.de/handle/difu/130734Das Symposium (18./19.11.2004 Berlin) befasst sich mit einer grundlegenden Fragestellung, auf die weder Praxis noch Wissenschaft bisher schlüssige Antworten fanden. Im Rahmen des Symposiums interessieren vor allem jene öffentlichen Dienstleistungen, die in Art. 16 und 86 EG-Vertrag Amsterdamer Fassung vom 2. Oktober 1997 als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bezeichnet werden. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Strom-, Fernwärme-, Gas- und Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Netzverkehrsleistungen, Rundfunk, Telekommunikation, Postdienste, Kreditversorgung, Wohnraumversorgung und Messewesen. Diese öffentlichen Dienstleistungen werden großenteils von öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen erstellt. Da deren Tätigkeiten marktbezogen sind, der Leistungsabsatz also mehr oder weniger über äquivalente Leistungsentgelte erfolgt, treten auch private Anbieter in den Wettbewerb ein. Die Referate im Plenum sind: Daseinsvorsorge und europäisches Wettbewerbsregime, Öffentliche Aufgabenerledigung und europäischer Ordnungsrahmen, Organisation kommunaler Dienstleistungen im Wettbewerb am Beispiel Stockholm, Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die kommunalen Unternehmen des Symposium aber auch die Workshops zum Gesundheitssektor, Öffentlicher Personenverkehr, Wasser-/Abwassersektor sowie die Podiumsdiskussion werden in der Schrift veröffentlicht. sg/difuReferate eines Symposiums der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft, der Deutschen Sektion des Europäischen Zentralverbandes der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), des Verbandes kommunaler Unternehmen, und der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt am 18./19. November 2004 in Berlin.Graue LiteraturDF10236Öffentliche AufgabeDienstleistungWettbewerbGemeindeunternehmenPrivatisierungGesundheitswesenVerkehrswirtschaftÖPNVEntsorgungAbfallwirtschaftWirtschaftlichkeitDaseinsvorsorgeWirtschaftspolitikEigenerstellungFallbeispiel