1987-12-182020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/538785Als Vertreter des Bayerischen Landesbeauftragen behandelt der Referat sein Thema unter dem Vorbehalt, daß zwar der Entwurf der einschlägigen Rechtsverordnung, nicht aber ihre Ausführungsbestimmungen bekannt sei. Zur Möglichkeit der Nutzung der VZ-Daten durch die Gemeinden verweist er auf die für die Gemeinden verschlechterte Möglichkeit der Datennutzung, von der etwa im Vergleich zur Zählung von 1970 auszugehen ist. Hierbei wird von Bedeutung sein, wie die Einrichtung abgeschotteter Statistikstellen organisiert werden kann. Hierzu werden aus der Sicht des Datenschutzes Anregungen zur kommunalen Verwaltungsorganisation gegeben. bre/difuStädtestatistikVolkszählungDatenschutzPlanungsdatenEDVHilfsmittelWissenschaft/GrundlagenStatistikVorläufige Anregungen an die Erhebungsstellen aus der Sicht des Datenschutzes.Aufsatz aus Sammelwerk126230