Kuntze, Y.1982-04-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/485761Wohnungseigentümer können nicht mehrheitlich das Musizieren in der Eigentumswohnung völlig ausschließen. Ein Mehrheitsbeschluss, der in seiner Auswirkung einem generellen Musizierverbot praktisch gleichkommt, ist seinem Inhalt nach sittenwidrig und deshalb nach § 138 I BGB nichtig. Dass die Musikausübung innerhalb einer Eigentumswohnung, die sich als Gebrauch des Sondereigentums darstellt, ihrem Umfange nach durch Mehrheitsbeschluss oder durch gerichtliche Entscheidung geregelt werden kann, ergibt sich aus § 15 I, II WEG und entspricht allgemeiner Auffassung. -y-BaurechtWohnungsrechtWohnraumWohnungseigentumsgesetzEigentümerbeschlussMusikausübungMietrechtRechtsprechungOLG-UrteilWEG §§ 14 Nr.1, 15, 23 IV, 43 I Nrn. 1 und 4; BGB § 138 I. Musikausübung in der Eigentumswohnung. OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.1980 - 15 W 122/80.Zeitschriftenaufsatz067427