1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/478992Ist die landwirtschaftliche Nutzung eines Gebäudes seit langer Zeit aufgegeben, kann diese frühere Nutzung nicht mit dem gesetzlichen Tatbestand der Änderung der bisherigen Nutzung in Verbindung gebracht werden. Eine wesentliche Änderung einer baulichen Anlage kann auch eine Nutzungsänderung sein; sie ist jedenfalls dann wesentlich, wenn eine bisherige Scheune oder ein Stall zu einem Wochenendhaus umgebaut werden soll, auch wenn nach dem Bauantrag keine umfangreichen baulichen Änderungen vorgesehen sind. Das Urteil beruht auf den §§ 35 Nr. 3 Absatz 4 und 5 BBauG. -y-UmweltschutzZersiedlungBebauungsplanungScheuneStallWochenendhausNutzungsänderungRechtsprechungBauplanungsrecht - Umbau des Innenraums einer Scheune zum Wochenendaufenthalt. Bayerischer VGH, Urteil vom 4.10.1979 - Nr. 14 B - 303/79.Zeitschriftenaufsatz060385