2004-07-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/1287441) Der mittelbar Planbetroffenen zustehende Anspruch auf fehlerfreie Abwägung ihrer eigenen Belange schließt die Prüfung der Vorzugswürdigkeit einer Trassenvariante ein, bei der ihre Belange in erheblich geringerem Umfang beeinträchtigt würden. 2) Ungeachtet der Frage, ob die Richtlinie 1999/30/EG nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung hat, gibt sie jedenfalls keine Grenzwerte für Luftschadstoffe vor, die bei einem Einzelvorhaben wie einer Straße an jedem Einwirkungsort strikt einzuhalten wären. difuEG-Luftqualitätsrecht und Straßenplanung. VGH Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2003 - 5 S 723/02.ZeitschriftenaufsatzDC4412PlanungsrechtStraßenplanungVerkehrsplanungUmweltschutzrechtLuftverunreinigungLuftqualitätEG-Richtlinie