Alsleben, Detlef1995-06-262020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251993https://orlis.difu.de/handle/difu/100859Bisher stellten sich die Haftpflichtversicherer auf den Standpunkt, daß ein im normalen Betrieb einer Industrieanlage eingetretener Umweltschaden kein Versicherungsfall sei, da ihm das Zufallselement fehle. Das 1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz normiert nun eine Versicherungspflicht für bestimmte Anlagen, so daß ein dringender Bedarf an Versicherungen auch für die im Normalbetrieb eingetretenen Schäden besteht. Ziel der Untersuchung ist es, diesen Problemkomplex aus versicherungstechnischen, -rechtlichen und -wirtschaftlichen Fragestellungen aufzuarbeiten und auf die elementarsten versicherungssystematischen Strukturen zurückzuführen. Der Autor regt eine Versicherung für alle außer den vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden an. lil/difuZufall und subjektives Risiko. Eine Betrachtung zu den systematischen Grenzen der Versicherbarkeit von industriell verursachten Umweltschäden auf der Grundlage alten und neuen Haftungsrechts mit einem Nachtrag zum neuen Umwelthaftpflichtmodell.MonographieS95130028UmweltschadenUmweltschutzrechtZivilrechtHaftungHaftpflichtversicherungVersicherungRechtsprechungGesetzgebungIndustrieUmweltschutzHaftpflichtGefährdungshaftungZufallRisikoRisikoausschluss