1982-07-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/487787Bei der Ermittlung der Wertminderung, die durch die Enteignung einer Teilfläche für Straßenbauzwecke am Restbesitz entsteht, müssen solche Nachteile außer Betracht bleiben, die den Eigentümer auch getroffen hätte, wenn ihm kein Gelände genommen, sondern die Straße an der Grenze des ungeteilten Grundstücks entlang geführt worden wäre. Dabei ist von einem hypothetischen Verlauf der Straße parallel zu der tatsächlich angelegten Trasse auszugehen - sogenannte Parallelverschiebung - (Ergänzung zu BGHZ 61,253; BGHZ 76,1). Das Urteil stützt sich auf GG Art. 14, § 8 PrEnteigG, § 906 BGB, § 17 IV FStrG, § 34 BBauG. -y-RechtVerkehrEigentumStraßenbauEnteignungTeilenteignungGrundstückWertminderungRechtsprechungBGH-UrteilGG Art. 14. PrEnteigG § 8. Ermittlung der Wertminderung bei Teilenteignung für Straßenbau. BGH, Urteil vom 7.5.1981 - III ZR 67/80, Köln.Zeitschriftenaufsatz069478