Hummel, Barbara2020-11-232020-11-232022-11-252020-10-292022-11-252019978-3-8073-2704-4https://orlis.difu.de/handle/difu/578694In der Vergangenheit wurden Baugebiete, vor allem im ländlichen Raum, zur Deckung des Bedarfs an Wohnraum hauptsächlich mit Einfamilien- und Doppelhäusern von den Kommunen ausgewiesen. Die geübte Praxis besteht darin, dass ein Architekt, eine Architektin oder ein Stadtplaner, eine Stadtplanerin mit der Erstellung eines Bebauungsplanes beauftragt wird und nach den Vorgaben der Kommune den städtebaulichen Entwurf und den Bebauungsplan ausarbeitet. Dabei wurden die Wohnformen Einfamilien- oder Doppelhaus nur selten in Frage gestellt, da sich der ermittelte oder zumindest wahrgenommene Bedarf entsprechend darstellte. Auch die damit verbundene Flächeninanspruchnahme spielte vor allem im ländlichen Raum, wo die Flächenreserven in der Vergangenheit noch ausreichend erschienen, eine nachgeordnete Rolle. Mittlerweile hat aber auch die ländlicheren Kommunen die Problematik eines schwindenden Flächenangebots, des damit verbundenen Bewusstseins für einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden und der häufig zu einseitigen Ausrichtung der angebotenen Wohnformen erreicht. Die Grundstücke werden immer teurer, damit für bestimmte Einkommensgruppen nicht mehr erschwinglich, die Flächen knapper, die Lebensformen vielfältiger. Das Modell Einfamilien-/Doppelhaus passt nicht mehr in jedem Fall. Das heißt, es müssen neue Ideen und Lösungen für einen flächensparenden Umgang mit Grund und Boden, aber auch für Wohnformen, die Qualität haben, erschwinglich sind und alle Lebenslagen berücksichtigen, gefunden werden. Umso wichtiger ist es, qualitätsvolle Lösungen für die immer komplexer werdende Anforderung zu finden. Ein ideales Instrumentarium ist der städtebauliche Wettbewerb, in dem Planer sich in Konkurrenz zu anderen stellen.Wer soll dort wie wohnen? Bessere Bebauungspläne durch städtebaulichen Wettbewerb.Aufsatz aus SammelwerkStädtebaulicher WettbewerbVerfahrensablaufPreisgerichtBürgerbeteiligungBebauungsplanBaulandausweisungWohntypPraxisbeispielKleinstadt