Ansorge, DieterGölz, HeinzLentz, Andrea2009-07-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252009978-3-8167-7394-8https://orlis.difu.de/handle/difu/197551Aufgrund ihrer unterschiedlichen Vorbildung reden die jeweiligen Fachleute aus den Bereichen Bautechnik (Sachverständige, Architekten, Bauunternehmer, Ingenieure, Handwerker) und Baurecht (Rechtsanwälte, Richter) häufig aneinander vorbei. Dabei sind sie im Rahmen eines Bauprojektes oder eines Rechtsstreits auf ein einheitliches Basiswissen angewiesen. Begriffe aus den Bereichen Bautechnik und Baurecht, von "Abklopfen" bis "Zugprobe", von "Abnahme" bis "Zeithonorar", werden für den jeweiligen "Laien" vermittelt. Der bautechnische Schwerpunkt liegt auf den Bauschäden sowie der für die Sachverständigenarbeit wichtigen Mess- und Diagnosetechnik, der rechtliche Bereich behandelt vor allem die wichtigsten vertrags- und haftungsrechtlichen Fragestellungen, die im Baugeschehen vor allem bei Problemen eine Rolle spielen.Bautechnik und Baurecht. Fachlexikon.MonographieDW22559BaurechtBauschadenSachverständigerMesstechnikVertragsrechtHaftungsrechtBautechnikNachschlagewerkDiagnosetechnik