1983-12-202020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251983https://orlis.difu.de/handle/difu/501580Der Eigentümer des durch eine straßenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks kann die Verletzung des Abwägungsgebotes grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange (z.B. Landschaftsschutzes) seien nicht hinreichend beachtet worden. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die nicht hinreichende Beachtung öffentlicher Belange in Fällen der vorbezeichneten Art dennoch unbeachtlich ist. -z-RechtVerkehrStraßenplanungStraßenbauPlanfeststellungsverfahrenGrundstückEnteignungLandschaftsschutzRechtsprechungAbwägungsgebotBVerwG-UrteilStraßenrecht - Abwehrrechte des von dem Straßenneubau Betroffenen. Art. 14 Abs.1 und 3 GG; §§ 9, 38 ff. LStrG NW; § 17 FStrG. BVerwG, Urteil v. 18.3.1983 - Az. 4 C 80.79 - OVG Nordrhein-Westfalen.Zeitschriftenaufsatz084043