Troidl, Thomas2007-05-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520070522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/161842Geht man vom lateinischen Ursprung ("terra" = Erde) aus, erscheint das Wort "Dachterrasse" eigentlich paradox - geht es doch bei einer Dachterrasse gerade nicht um eine ebenerdige Grundstücksnutzung, sondern um die Nutzung eines Dachs (oder einer sonstigen Plattform in luftiger Höhe) als Aussichts- und Ruheoase. Während ebenerdige Terrassen aus baurechtlicher Sicht grundsätzlich keine Probleme aufwerfen, häufen sich Klagen um und gegen Dachterrassen, vor allem in begehrten Innenstadtlagen, wo Luft und Grün rar und kostbar sind. Den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Konfliktlagen von Dachterrassen widmet sich deshalb der Beitrag. difuGenehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit von "Dachterrassen". Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Ein- und Ausblicke.ZeitschriftenaufsatzDM07052202BaurechtBauordnungsrechtBaugenehmigungBauliche AnlageInnenstadtAbstandsflächeRechtsprechungDachterrasseSichtschutzNachbargrundstückBauplanungsrechtGenehmigungspflicht