1991-11-112020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261990https://orlis.difu.de/handle/difu/566805In der Überschreitung des in der Nachbarschaft verwirklichten Maßes der baulichen Nutzung durch ein Vorhaben im Außenbereich liegt regelmäßig keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB. Die bauliche Erweiterung eines Gewerbebetriebes im Außenbereich ist nicht schon dann planungsrechtlich unzulässig, wenn sie eine Expansion des Betriebes ermöglicht; öffentliche Belange werden nur beeintächtigt, wenn von der Erweiterung konkrete nachteilige Wirkungen auf die Umgebung ausgehen.(-z-)GewerbebetriebAußenbereichPlanungsrechtNachbarrechtNachbarschutzRechtsprechungBVerwG-UrteilBaugesetzbuchBauliche NutzungRechtBebauungsplanungBauGB §§ 34 Abs. 1, 35 Abs. 2 und 3; BVerwG, Urteil v. 22.06.90 - Az.; 4 C 6.87 - VGH München.Zeitschriftenaufsatz154784