Ooms, Richard2017-05-192020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/239030Bei Bebauungsplänen im innerstädtischen Bereich muss die Kommune oder der Investor eine Lärmuntersuchung durchführen. Lärmquellen sind unter anderem viel befahrene Straßen, ein Gewerbegebiet oder eine Bahnstrecke. Auch Supermärkte bekommen hohe Auflagen für den Lärmschutz. Das betrifft insbesondere den Lieferverkehr in der Zeit der Nachtruhe zwischen 22 bis 6 Uhr. Bei der Realisierung von Neubaugebieten reicht häufig das Aufschütten eines Lärmschutzwalls, der oft mit vorhandenen Bodenmassen am Rand des Baugebiets erstellt wird. Bei Innenstadtlagen eignen sich Kombilösungen mit Schallschutzfenstern in den oberen Bereichen sowie Lärmschutzwände für die unteren Stockwerke. Möglichkeiten des baulichen Schallschutzes gibt es viele. Welches System in Frage kommt, hängt von den schallschutztechnischen Anforderungen, dem Platzbedarf am Standort und nicht zuletzt von den gestalterischen Wünschen der Anwohner ab. In dem Beitrag werden drei Beispiele vorgestellt: In Viersen wurde beim Neubau einer innerstädtischen Verbindungsstraße ein grünes Konzept gewählt. In Hamburg war bei der Ansiedlung eines Sportvereins eine bis zu 4,50 Meter hohe Schallschutzvorrichtung nötig. In Elmshorn wurde eine Schallschleuse aus Lärmschutzgabionen gebaut, um ein Wohngebiet zu schützen.Individuelle Lösung. Baulicher Lärmschutz.ZeitschriftenaufsatzDH24656UmweltschutzLärmbekämpfungVerkehrslärmGewerbelärmStadtplanungInnenstadtBebauungsplanungVerkehrsplanungGewerbeansiedlungSportanlageNeubaugebietSchallpegelGrenzwertLärmschutzmaßnahmeBaumaßnahmeLärmschutzwandLärmschutzwallBepflanzungFallbeispiel