2002-02-222020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520010942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/46455Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.10.2000 - 11 U 65/00 - Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2001 Heft 5 S.375. In diesem Urteil ist das OLG Hamm der Auffassung, eine Stadt (Beklagte) habe nicht für die Schäden einzustehen, die an einem nach einem Verkehrsverstoß abgeschleppten Fahrzeug während der Verwahrung auf dem Gelände des von ihr beauftragten Abschleppunternehmens entstanden sind. difuSchaden an einem auf Veranlassung der Gemeinde abgeschleppten Kraftsfahrzeug während dessen Verwahrung.ZeitschriftenaufsatzDC2307KraftfahrzeugSchadenHaftungGemeindeVerwaltungsrechtBeauftragterAbschleppenAbschleppmaßnahmeVerwahrungVerkehrsverstoß