1980-01-302020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261975https://orlis.difu.de/handle/difu/428278Das Landespflegegesetz (LPflG) in Rheinland-Pfalz greift entsprechend seiner Zielsetzung und Aufgabenstellung in den natürlichen Lebens- und Arbeitsraum der Land- und Forstwirtschaft ein. Beide tragen durch ihre Wirtschaftsweise mit regional bedingter unterschiedlicher Ausrichtung zur Erreichung der gesetzlich festgelegten Ziele bei. Die Änderungen des Gesetzes (PPAR. 36-38) nehmen Rücksicht auf Haushalt und Gestalt der Landschaft. Für den Vollzug des Gesetzes sind Beiräte gebildet worden.LandespflegegesetzLandespflegebehördeLandespflegeUmweltschutzRechtLandespflege in Rheinland-Pfalz. Das Landespflegegesetz, die Landespflegebehörden und die Beiräte zur Landespflege.Graue Literatur002004